WELTGo!
Journalismus neu erleben und produktiver werden
Ihr Assistent Journalismus neu erleben und produktiver werden
WELTGO! ENTDECKEN
  1. Home
  2. Politik
  3. Deutschland
  4. "Gorch Fock"-Todesfall: Vorgesetzter war beim Absturz nicht eingewiesen

Deutschland "Gorch Fock"-Todesfall

Vorgesetzter war beim Absturz nicht eingewiesen

Als die Kadettin S. auf der "Gorch Fock" tödlich verunglückte, war der diensthabende Unteroffizier offenbar nicht ausreichend mit seinen Aufgaben vertraut.

Im Fall der auf dem Marine-Schulschiff „Gorch Fock“ tödlich verunglückten Offiziersanwärterin sind neue Details bekannt geworden. Laut „Bild“-Zeitung gab es bei der Einweisung der Vorgesetzten Probleme. Der Unteroffizier, der zum Unfallzeitpunkt auf der so genannten Bramsailing der „Gorch Fock“ gestanden habe, sei erst am 5. November an Bord gekommen. „Eine Einweisung in seine Pflichten, Aufgaben, speziell während der Segelvorausbildung in der Takelage, hat nicht stattgefunden, da man der Meinung war, dass er wissen müsste, was er zu tun und zu lassen hat“, zitiert die Zeitung aus dem Marine-Bericht.

Die im November verunglückte Offiziersanwärterin soll wegen Übergewichts nicht borddiensttauglich gewesen sein. Das berichtete ebenfalls die „Bild“. Die 1,58 Meter große Soldatin habe 83 Kilo gewogen. Damit hätte sie an der Übung, bei der sie aus der Takelage des Großseglers stürzte, gar nicht teilnehmen dürfen, schrieb die Zeitung unter Berufung auf einen ihr nach eigenen Angaben vorliegenden Untersuchungsbericht der Marine.

Darin heiße es, die Obduktion des Leichnams habe ein Körpergewicht ergeben, „welches in Relation zur Körpergröße eine Borddienstverwendungsfähigkeit ausgeschlossen hätte“. Warum die massive Gewichtszunahme vor der Versetzung auf die „Gorch Fock“ mit ihrer körperlich sehr anstrengenden Ausbildung und auch dort vor dem Unfall nicht aufgefallen sei, sei jetzt ebenfalls Teil des weiteren Untersuchungsverfahrens.

Die Kieler Staatsanwaltschaft erklärte auf Anfrage: „Die Frage, unter anderem der Borddienstverwendungsfähigkeit der Offiziersanwärterin S., ist Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Prüfungen.“ Die Strafverfolgungsbehörde stehe bei den Untersuchungen in engem Kontakt zum Verteidigungsministerium und den nachgeordneten Dienststellen, sagte Oberstaatsanwaltin Birgit Heß. Weitere Erklärungen würden zurzeit nicht abgegeben. Das Presse- und Informationszentrum der Marine im schleswig-holsteinischen Glücksburg lehnte jede Stellungnahme ab.

Das Segelschulschiff „Gorch Fock“, bislang der Stolz der Marine, steht im Fokus der Aufmerksamkeit, weil Offiziersanwärter der Stammmannschaft einen unsensiblen Umgang mit dem Tod der Kameradin und massive Drangsalierung der Kadetten bis hin zu sexuellen Nötigung vorgeworfen hatten. Eine Untersuchungskommission der Marine ist an Bord gegangen, um die Vorwürfe aufzuklären. Das nach Deutschland zurückbeorderte Schiff befindet sich derzeit auf dem Rückweg von Südamerika.

dpa/cn

Mehr aus dem Web
Neues aus der Redaktion
Auch interessant
Mehr zum Thema