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Geschiedene Frauen haben Anspruch auf mehr Geld

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Scheidung Scheidung
Die CSU kritisiert, dass die bisherige Rechtsprechung insbesondere weiblichen Lebensentwürfen nachträglich den Boden unter den Füßen weggezogen habe
Quelle: dpa
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zum Unterhalt droht eine Flut von Klagen. Die Union wertet es als eine Stärkung der Ehe.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Unterhalt Geschiedener rollt nach Einschätzung von Experten eine Prozesswelle auf die Familiengerichte zu. „In allen Fällen, in denen ein unterhaltspflichtiger Geschiedener erneut geheiratet hat, könnte nun der Unterhaltsanspruch für seinen früheren Ehepartner neu berechnet werden“, sagte der Saarbrücker Scheidungsanwalt Christian Maurer, der die erfolgreiche Klage betrieben hatte. In vielen Fällen werde dies zu höheren Unterhaltszahlungen führen. „Mit einer Flut von Abänderungsklagen“ rechnet auch Rechtsanwalt Eckhard Benkelberg aus Emmerich. Die Berliner Fachanwältin Ingeborg Rakete-Dombek beklagte, dass die Rechtsunsicherheit im Unterhaltsrecht nun noch weiter zunehme.

Unterdessen wird im Bundesjustizministerium eingehend geprüft, ob bei der Umsetzung der seit drei Jahren geltenden Unterhaltsrechtsreform „Effekte aufgetreten sind, die nicht beabsichtigt waren“, sagte die Ressortchefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). „Zwar stehen Ehepartner nach der Scheidung stärker als früher in der Verantwortung, ihnen darf aber auch nicht zu viel zugemutet werden.“ Sie höre, dass vor allem bei den sogenannten Altehen – also bei den Ehen, die früher bestanden – beim Unterhalt die Dauer der Ehe oft nicht angemessen berücksichtigt werde. Die CDU-Familienrechtsexpertin Ute Granold forderte: „Wir brauchen vor allem mehr Klarheit für Langzeitehen. Hier muss der Gesetzgeber noch einmal nachjustieren.“

Die Verfassungsrichter hatten mit ihrer am Freitag veröffentlichten Entscheidung die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) aufgehoben. Dieser hatte in eigener Interpretation der Unterhaltsreform die Ansprüche Geschiedener im Fall einer Wiederverheiratung des Ex-Ehemanns regelmäßig reduziert, da der Mann nun auch für die neue Frau Unterhaltspflichten hat. Dies stellt nach Ansicht des höchsten Gerichts eine unzulässige Rückwirkung dar. Auch sei dies nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Schutz der Ehe vereinbar.

Nachwirkung der Ehe

Unionspolitiker werteten den Karlsruher Richterspruch als eine Stärkung der Ehe. Der CDU-Rechtspolitiker Norbert Geis sagte, es sei gut, dass das Bundesverfassungsgericht dem BGH in den Arm gefallen sei. Der BGH habe nicht berücksichtigt, dass die Ehe eine Nachwirkung habe. „Das Institut der Ehe ist durch das Bundesverfassungsgericht gestärkt worden.“ Auch Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer begrüßte die Entscheidung. „Sie stärkt die Ehe und die gegenseitige Verpflichtung, die damit eingegangen wurde. Lebensentwürfe dürfen nicht im Nachhinein entwertet werden, das gehört zur Verlässlichkeit der Ehe.“

Die bisherige Rechtsprechung habe insbesondere einseitig weiblichen Lebensentwürfen nachträglich den Boden unter den Füßen weggezogen, kritisierte die CSU-Politikerin. Der Gesetzgeber habe im Unterhaltsrecht aus guten Gründen an die ehelichen Lebensverhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung angeknüpft, das müsse auch Maßstab für die Gerichte sein.

>>>Lesen Sie hier mehr, warum die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung maßgeblich sind<<<

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