E-Zigaretten werden immer beliebter. Befürworter bezeichnen sie als Mittel, um mit dem Rauchen aufzuhören, Gegner befürchten, dass mit der E-Zigarette das Rauchen wieder zur Norm wird. Sollen für sie deshalb dieselben Gesetze gelten wie für herkömmliche Tabakprodukte?
Die E-Zigarette ist ein wachsendes Geschäft, die Tabakindustrie hofft auf den nächsten Boom: Das weltweite Marktvolumen soll sich in diesem Jahr verglichen mit 2015 mehr als verdoppeln. Zahlen für die Schweiz sind keine vorhanden, jedoch zeigt eine schweizerische Untersuchung von 2013, dass die elektrischen Zigaretten besonders bei Jugendlichen unter 25 Jahren sehr beliebt sind.
Die alternative Zigarette bringt den Gesetzgeber jedoch auch vor neue Herausforderungen: Soll der elektrische Glimmstengel unter dieselben Gesetze fallen wie herkömmliche Tabakprodukte? Zumindest beschlossen die eidgenössischen Räte vor vier Jahren, die E-Zigarette von der Tabaksteuer zu befreien.
Dies begründete der Solothurner Ständerat Roberto Zanetti (sp.) folgendermassen: E-Zigaretten seien Ausstiegshilfen, jede gerauchte elektronische ersetze eine reale Zigarette und sei deshalb aus gesundheitspräventiver Sicht zu begrüssen.
Die Eidgenössische Kommission für Tabakprävention warnt hingegen davor, dass die E-Zigarette zu einem Nischenmarkt der Tabakindustrie werden könnte. Aktuelle Zahlen scheinen ihr recht zu geben.
Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen beispielsweise greift bei der E-Zigarette heute nicht. Die Lungenliga befürchtet ausserdem, dass durch das «Dampfen» in Räumen Rauchen indirekt wieder zur Norm und damit vermehrt sichtbar werde. Gesundheitliche Auswirkungen auf Dritte seien zudem langfristig nicht untersucht.
Der Zürcher Rechtsprofessor Urs Saxer kam in einem vom Tabakunternehmen JT in Auftrag gegebenen Gutachten zum Schluss: Es sei zurzeit nicht erwiesen, dass mit dem Konsum von E-Zigaretten vergleichbare Gesundheitsschäden für Nichtkonsumenten entstünden. «Aus diesem Grund vertreten wir die Auffassung, dass der Konsum von E-Zigaretten von Anfang an nicht mit dem Rauchen klassischer Tabakwaren vergleichbar ist.»
Der rechtliche Rahmen, der für die E-Zigarette geklärt werden muss, umfasst aber nicht nur den Schutz der Nichtraucher, sondern auch etwa den Jugendschutz oder die Werbung.
Wie soll der Bund mit der Problematik von E-Zigaretten umgehen? Sind sie gesetzlich gleich zu behandeln wie herkömmliche Tabakprodukte, weil auch sie indirekt das Rauchen fördern? Oder sollen sie weiterhin einen Sonderstatus geniessen, weil ihre Schädlichkeit für Nichtraucher nicht erwiesen ist? Die Debatte ist eröffnet. Bitte beachten Sie die Netiquette.