BAB 11: Brandenburg überwachte illegal alle Autofahrer

Rund vier Jahre speicherte die Polizei in Brandenburg an zwei Kontrollpunkten auf der BAB 11 die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos. Das geschah anlasslos. Ein Mann aus der Ueckermark klagte dagegen, nun bekam er vor dem Landgericht Frankfurt an der Oder recht.

Im sogenannten Aufzeichnungsmodus speicherte das Kennzeichenerfassungssystem KESY jedes Kennzeichen, ohne dass die Verkehrsteilnehmer einer Straftat verdächtig waren. Schon die Datenschutzbeauftragte des Landes hat die Praxis kritisiert. Die Überwachung war erst lange nach Inbetriebnahme des Systems bekanntgeworden, als im möglichen Mordfall Rebecca auf der BAB 11 gewonnene Daten eine Rolle spielten. Das Landgericht Frankfurt an der Oder stellt in dem Beschluss vom 22. Juli eher lapidar fest, dass es für solche Maßnahmen einer gesetzlichen Befugnis bedürfe. Diese habe seinerzeit aber nicht existiert.

Mittlerweile ist die Kennzeichenkontrolle in der Strafprozessordnung geregelt (§ 163g StPO). Sie darf nach der neuen Regelung keinesfalls mehr nach dem Gießkannenprinzip erfolgen. Auch KESY in Brandenburg soll mittlerweile nur noch im „Fahndungsmodus“ laufen.