Nach Brandanschlag auf Eisberger Flüchtlingsunterkunft - Täter müssen ins Gefängnis Porta Westfalica (mt/dh). Zweieinhalb Jahre nach dem Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Eisbergen müssen die Täter ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision in dem Fall abgelehnt. Damit sind die Urteile gegen die drei Männer rechtskräftig, wie einer der Verteidiger gestern gegenüber Radio Westfalica bestätigte. Eine ebenfalls angeklagte Frau hatte wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe erhalten. Im September 2015 hatten die drei Männer zwei Molotowcocktails gebaut. Damit fuhren sie zur Flüchtlingsunterkunft und schleuderten die Brandsätze auf das Gebäude. Einer entzündete sich, Flammen schlugen an der Außenwand hoch. Bewohner der Unterkunft löschten die Flammen. Einige Flüchtlinge erlitten einen Schock. Der Fall beschäftigte mehrere Gerichte. Es stand die Frage im Raum, ob auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Frage kommt. Am Ende wurden die drei Männer wegen versuchter schwerer Brandstiftung zu vier Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil hat der BGH jetzt bestätigt, 13 Monate nach der Entscheidung des Landgerichts.

Nach Brandanschlag auf Eisberger Flüchtlingsunterkunft - Täter müssen ins Gefängnis

Foto: dpa © Peter Steffen

Porta Westfalica (mt/dh). Zweieinhalb Jahre nach dem Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Eisbergen müssen die Täter ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision in dem Fall abgelehnt. Damit sind die Urteile gegen die drei Männer rechtskräftig, wie einer der Verteidiger gestern gegenüber Radio Westfalica bestätigte. Eine ebenfalls angeklagte Frau hatte wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe erhalten.

Im September 2015 hatten die drei Männer zwei Molotowcocktails gebaut. Damit fuhren sie zur Flüchtlingsunterkunft und schleuderten die Brandsätze auf das Gebäude. Einer entzündete sich, Flammen schlugen an der Außenwand hoch. Bewohner der Unterkunft löschten die Flammen. Einige Flüchtlinge erlitten einen Schock.

Der Fall beschäftigte mehrere Gerichte. Es stand die Frage im Raum, ob auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Frage kommt. Am Ende wurden die drei Männer wegen versuchter schwerer Brandstiftung zu vier Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil hat der BGH jetzt bestätigt, 13 Monate nach der Entscheidung des Landgerichts.

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