Für zwei Brandanschläge auf eine noch leer stehende Flüchtlingsunterkunft hat das Landgericht Münster die beiden Angeklagten zu Gefängnisstrafen verurteilt. Der 23-jährige Haupttäter, der für beide Brände in Münster
im April und Juni verantwortlich ist, erhielt fünf Jahre
Haft.
Sein zwei Jahre älterer Freund, der nur bei der ersten Tat
mitgemacht hatte, wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
Die Angeklagten hatten Geständnisse abgelegt und waren bemüht, nicht in
die rechtsradikale Ecke gestellt zu werden. Das Gericht sah jedoch einen klar fremdenfeindlichen Hintergrund.
Schon der erste Anschlag im April hatte in Münster für Entsetzen gesorgt – es war der erste auf eine Flüchtlingsunterkunft in der 300.000-Einwohner-Stadt. Insgesamt gab es dort damals 70 Einrichtungen für Flüchtlinge.
Für zwei Brandanschläge auf eine noch leer stehende Flüchtlingsunterkunft hat das Landgericht Münster die beiden Angeklagten zu Gefängnisstrafen verurteilt. Der 23-jährige Haupttäter, der für beide Brände in Münster
im April und Juni verantwortlich ist, erhielt fünf Jahre
Haft.
Sein zwei Jahre älterer Freund, der nur bei der ersten Tat
mitgemacht hatte, wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
Die Angeklagten hatten Geständnisse abgelegt und waren bemüht, nicht in
die rechtsradikale Ecke gestellt zu werden. Das Gericht sah jedoch einen klar fremdenfeindlichen Hintergrund.